Wir beraten, vermitteln und verteidigen. Im Ermittlungs­verfahren und vor Gericht.
In sämtlichen Bereichen des Strafrechts.

Individualverteidigung

In Deutschland werden pro Jahr knapp 5 Mio. staatsanwaltliche Ermittlungs­verfahren eingeleitet. Für Betroffene stellt dies zumeist eine belastende Ausnahmesituation dar, die Alltag und Lebensplanung massiv beeinträchtigt.
Wir stehen als Verteidiger der ersten Stunde an der Seite unserer Mandaten und führen mit Erfahrung und Kompetenz durch das Verfahren.
Unser Beratungsspektrum umfasst sämtliche Straf- und Bußgeldsachen.

Mehr
  • Vermögensdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Beleidigungsdelikte
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Urkundendelikte
  • Aussagedelikte
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Insolvenz- und Wettbewerbsdelikte

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Im Wirtschaftsleben werden zunehmend strafrechtliche Risiken virulent. Grund dafür ist eine anhaltend steigende Regelungsdichte, sowie vielfältige Interdependenzen mit anderen Rechtsbereichen. Ein wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwurf kann regelmäßig nur in Gesamtschau mit den Vorschriften des Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrechts beurteilt werden.
Wir analysieren wirtschaftlich komplexe Zusammenhänge und verteidigen Gesellschaftsorgane sowie Privatpersonen zielgerichtet und mit dem notwendigen taktischen Feingefühl. Gemeinsam mit Kooperationspartnern aus der Steuerberatung bieten wir eine umfassende Vertretung vor Justiz- und Steuerbehörden aus einer Hand.

Mehr
  • Betrug | Subventionsbetrug | Kapitalanlagebetrug
  • Untreue
  • Korruptionsdelikte
  • Insolvenzstraftaten | Insolvenzverschleppung | Bankrott
  • Steuerstraftaten 
    • Steuerliche Folgen von Insolvenz- oder Bilanzdelikten
    • Falscherfassung von Unternehmenssteuern
    • Komplexe Steuervermeidungs- und Umgehungsstrategien
    • Fahrlässig unterlassene Angaben in privaten Steuererklärungen
    • Fehlerhafte Versteuerung von Krypto-Assets

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht geht als Sonderstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende (bis 21 Jahre, in tauglichen Fällen) auf die Besonderheiten jugendlicher Verfehlungen ein. Im Zentrum des Strafverfahrens steht der Erziehungsgedanke, den Jugendlichen und Heranwachsenden sollen einschneidende Konsequenzen für ihr Erwachsenenleben erspart bleiben. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn eine vertrauens- und wirkungsvolle strafrechtliche Betreuung sichergestellt ist. Wir gehen auf die individuelle Lebenssituation unserer Mandanten ein und behalten ihr Wohl und ihre Interessen stets im Blick.

Pflichtverteidigung

Die Pflichtverteidigung ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips. Wir nehmen die Verantwortung, die uns als Strafverteidiger zur Wahrung der Beschuldigtenrechte und Sicherstellung eines fairen Verfahrens auferlegt ist, sehr ernst.
Wir unterstützen als Pflichtverteidiger insbesondere in nachfolgenden Fällen.

Mehr
  • Haftsachen
  • Hauptverhandlung in erster Instanz vor Landgerichten
  • Verfahren, die zu einem Berufsverbot führen können
  • Jugendstrafsachen
  • Pflichtverteidigung aufgrund Schwere der Tat
  • Pflichtverteidigung aufgrund Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Opferschutz und Nebenklage

Ob im beruflichen oder privaten Umfeld, jeder kann Opfer von Straftaten werden. Dies betrifft sowohl Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit, als auch das Vermögen oder immaterielle Schutzgüter wie die eigene Würde. Zunehmend erreichen uns Anfragen von Geschädigten von Cyberangriffen oder Fällen von Bitcoin-Betrug. In jedem Fall beraten wir Sie vertrauensvoll und setzen gemeinsam mit Ihnen Ihre Rechte durch.

Logo ds. Dietzen Schall